Tarifbestimmungen

Die Hanauer Straßenbahn GmbH ist dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) angeschlossen.

Tarifbestimmungen Beförderungsbedingungen

Für Sie heißt das: Mit den Fahrkarten, die Sie bei uns kaufen, können Sie nicht nur an jeden Punkt in Hanau fahren – Ihnen steht auch die gesamte Rhein-Main-­Region offen. RMV-Fahrkarten gelten für alle Verkehrsmittel und -linien der dem Verkehrsverbund angeschlossenen Unternehmen. Das bedeutet aber auch, dass die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des RMV für Sie rechtlich verbindlich sind.

Abweichend davon gilt im Linienverkehr der Hanauer Straßenbahn GmbH:

Kurzstrecke
Der HSB-Kurzstreckenfahrschein gilt nur in Linienbussen der Hanauer Straßenbahn GmbH. Er ist in den übrigen öffentlichen Verkehrsmitteln nicht als Fahrschein zugelassen. Er kann auch nicht als Übergangsfahrschein zwischen anderen öffentlichen Verkehrsmitteln und den Linienomnibussen der Hanauer Straßenbahn GmbH genutzt werden.
Mit der Kurzstreckenkarte können Sie maximal die folgenden drei Haltestellen nach der Einstiegshaltestelle anfahren.
Dieses Ticket ist nur auf jeweils einer Linie und in einer Fahrtrichtung gültig. Umsteigen, Fahrtunterbrechungen und Tarifgrenzen überschreitende Fahrten sind nicht gestattet.

Fundsachen
Fundsachen werden sechs Wochen lang bei der Verkaufsstelle am Omnibusbahnhof Freiheitsplatz zur Abholung gegen ein Entgelt von 1 Euro bereitgehalten.

Mitnahme von Fahrrädern
Die Mitnahme von Fahrrädern ist erlaubt. Allerdings haben Rollstuhlfahrer und Fahrgäste mit Kinderwagen Vorrang. Im Zweifelsfall entscheidet das Fahrpersonal.

Reinigungsentgelt
Das Reinigungsentgelt bei Verunreinigung eines Wagens oder der Betriebsanlagen beträgt mindestens 10 Euro. Bei mutwilliger Beschädigung haftet der Schädiger in vollem Umfang; gleichzeitig erstatten wir Strafanzeige.
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